Honorar
Zur Bestimmung meines Honorars schliesse ich mit Ihnen eine Vereinbarung ab. Mein Stundenansatz orientiert sich an den vom Zürcher Anwaltsverband empfohlenen Sätzen, je nach Schwierigkeit und Interessenwert liegt er in der Regel zwischen CHF 240.- bis 280.-, kann in Einzelfällen aber auch mehr oder weniger betragen.

Mit der Rechnung oder Zwischenrechnung erhalten Sie ein detailliertes Leistungsjournal, welches auch die Spesen ausweist und Ihnen volle Kostentransparenz bietet. Sie können über die bereits aufgelaufene Höhe des Honorars jederzeit Auskunft verlangen.

Auskünfte erhalten Sie ab Fr. 50.-, beanspruchen sie mehr Zeit, vereinbaren wir den Preis.

Möglich ist selbstverständlich auch die Festlegung eines Kostendaches.